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Staubsaugen in der Mietwohnung

Nachbarschaftslärm: Wann darf ich meine Haushaltsgeräte benutzen?

Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Trockner oder Spülmaschine dürfen in der Wohnung benutzt werden, dazu gehört auch das Staubsaugen in der Mietwohnung, auch wenn dies mit lauten Geräuschen oder Lärm verbunden ist. Jedoch sehen viele Nachbarn das Saugen in der Wohnung als eine Lärmquelle und der dabei entstehende Lärm führt meistens zum Zwist zwischen den Nachbarn. Viele gehen sogar dagegen vor. Wenn man den Beschwerden aus dem Weg gehen und sich den Ärger mit dem Nachbarn ersparen möchte, sollte man sich an die allgemeinen Ruhezeiten halten und auf einander Rücksicht nehmen.

 

Gesetzliche Ruhezeiten

Aber welche Zeiten und welche Tage erlauben es ihnen ungestört zu saugen? Und an welchen Tagen ist es verboten? Sind belästigende Geräusche beim Betrieb der Haushaltsmaschinen und Haushaltsgeräte nicht zu vermeiden, sind diese Tätigkeiten und der damit verbundene Hausputz nur werktags von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 20 Uhr auszuüben, wobei Ausnahmen mit Rücksicht auf den Nachbarn durchaus erlaubt sind. Grundsätzlich soll an Sonn- und Feiertagen Ruhe im Wohnhaus herrschen, an diesen Tagen sollte der Staubsauger nicht vor 10 Uhr bzw. nach 20 Uhr eingeschaltet werden. Allgemeine Nachtruhe herrscht zwischen 22 und 7 Uhr. Zu der Zeit ist man verpflichtet, alle Geräte auf Zimmerlautstärke einzuschränken, dazu gehört unter anderem auch der Fernseher. Die Ruhezeiten können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, zudem kann der Vermieter im Mietvertrag Sonderregelungen bezüglich der Hausordnung festlegen.

Man kann sich natürlich an die vom Gesetz verschriebenen Ruhezeiten, als auch an die von den Mietvertragsregeln gesetzten Vorschriften zu Hausordnung halten, jedoch hilft es wenn man ein gutes Nachbarschaftsverhältnis pflegt und man ein wenig Kontakt zum Nachbarn hält. Viele berufstätige Mieter können sich vielleicht nicht an die Hausordnung halten und das Wochenende, wie Feiertage, sind deren einzige Möglichkeit das Heim gründlich zu reinigen und dazu gehört nun einmal das Staubsaugen dazu. Zugleich muss man am Sonntagmorgen nicht unbedingt um 8.00 Uhr Staub saugen, auch wenn es die Ruhezeitenregelung erlaubt, wenn man die Möglichkeit hat, dies etwas später oder am nächsten Tag zu machen. Viele schichten, machen Nachtschicht, oder, wie die Kleinkinder von der Nachbarin, einen Mittagsschlaf, da hilft es eben gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

 

Was kann man unternehmen, um das Staubsaugen leiser zu gestalten? –

Die neuen und modernen Akkustaubsauger als praktische Lösung

 

Natürlich kann man Fliesen- oder Laminatböden mit einem Wischer reinigen und sich des Staubes mit einem feuchten Lappen entledigen. Wer jedoch einen Teppichbelag in der Wohnung hat, wird sich mit einem Besen oder Bürste eher schwer tun. Damit der Staubsauger leiser arbeitet, hat man zudem die Möglichkeit den Leistungsregler vom Staubsauger herunterzufahren, wobei das Gerät dann nicht so effektiv arbeitet und man vielleicht etwas länger für den Hausputz benötigt. In den Sommertagen wird meist viel gelüftet und man vergisst oft die Fenster zu schließen. Achten sie darauf, dass alle Türen und Fenster während des Staubsaugens zu sind und reinigen sie den Filter regelmäßig, denn ein sauberer Filter trägt auch zu einer leiseren Arbeitsweise des Gerätes bei. Häufig ist es eben der Fall, dass man gerade am Samstag und Sonntag die Zeit hat, um die Wohnung mal ordentlich zu reinigen und den Staub gründlich zu saugen. Wer sich nicht andauernd danach richten möchte, wann er den Sauger an machen darf, wie lange er saugen darf, oder auf das Staubsaugen, auch während der Feiertage oder Ruhezeiten, nicht verzichten möchte oder verzichten kann, sollte sich vielleicht über die Anschaffung eines Akkustaubsaugers Gedanken machen. Denn die neuen Geräte halten die Geräuschentwicklung auf Zimmerlautstärke und sind sehr effektive Haushaltshilfen. Während die alten oder Billigstaubsauger eine Betriebslautstärke von meist über 80dB aufweisen, arbeiten die Akkustaubsauger mit einem Lärmpegel um die 60dB in einem wahren Flüster-Betrieb. Wenn sie gerade über die Anschaffung eines neuen Staubsaugers nachdenken, bietet sich ihnen mit einem Akkustaubsauger die Gelegenheit, nicht mehr darauf achten zu müssen, wann es erlaubt und wann verboten ist im Haus zu saugen. Viele Hersteller wie beispielsweise Philips, Grundig, Black & Decker, AEG oder Dirt Devil, bieten sehr leise Staubsauger an. Die neuen Akkustaubsauger arbeiten sehr effektiv dank des 2-Stufen Filtersystems und des Zentrifugal-Luftstroms. Unter ihnen sind auch die sehr beliebten Nasssauger und Modelle ohne Beutel zu finden. Aufgrund der neuen Technologien gewährleisten sie eine hohe Saug- und Reinigungsleistung, ohne dabei Lärm zu machen. Sie können endsprechend ihren Bedürfnissen zwischen Boden- und Handstaubsaugern wählen, in Abhängigkeit davon, wie oft oder wie viel sie reinigen wollen.

Vom Gesetz her ist es so geregelt, dass während der Feiertage und Ruhezeiten keine Lärmbelästigung für den Nachbarn entstehen darf. Da die Akkustaubsauger mit 60dB arbeiten, was von der Lautstärke einem leisen Gespräch entspricht, können diese Geräte praktisch zu jeder Zeit genutzt werden, da sie bei ihren Nachbarn nicht zu hören sind. Sie bieten sich auch an, wenn man in einer besonders hellhörigen Wohnung lebt oder empfindliche Nachbarn hat. So bleibt ein entspanntes Staubsaugen in der Mietwohnung jederzeit möglich, ohne ständig Angst haben zu müssen, man könnte den Nachbarn stören oder belästigen.